Stand: 1. September 2020 (Änderungen vorbehalten)
Registrierungspflicht
Jeder Besucher (Nutzer) des Städt. Vereinsgebäudes ist verpflichtet, folgende persönlichen Daten auf einem Formular „Anwesenheitsliste“ einzutragen. Erhoben werden Name, Vorname, Telefon-Nr. (bevorzugt Mobilfunk-Nr.), Kommen-/Gehen-Uhrzeit. Dies dient einer evtl. erforderlichen Kontakt-verfolgung. Das Formular liegt am Eingang zum Vereinsraum aus. Es wird beim Vereinsvorsitzenden aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet, sofern es nicht behördlich angefordert wird.
Mund-/Nasenschutz
Jeder Besucher (Nutzer) des Städt. Vereinsgebäudes ist verpflichtet, einen Mund-/Nasenschutz
zu tragen. Dies gilt
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes gilt ausdrücklich nicht für Schachspieler,
während sie am Schachbrett sitzend spielen oder trainieren.
Abstandsregel
Mindestabstand von 1,5 Metern zur nächsten Person einhalten. Dies gilt ausdrücklich auch
Die Abstandsregel gilt ausdrücklich nicht für Schachspieler, während sie am Schachbrett sitzend spielen oder trainieren.
Tische sind derart aufzustellen, dass ein Mindestabstand zur nächsten nicht gegenüber sitzenden Person von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Auf jedem Tisch ist nur ein Schachbrett zulässig.
Handhygiene und sonstige Hygieneregeln
Handhygiene einhalten. Dazu zählen
Nies- und Hustenetikette wahren (in die Armbeuge niesen und husten).
Bei Erkältungssymptomen oder anderen Krankheitssymptomen ganz auf einen Besuch verzichten.
So oft wie möglich den Vereinsraum lüften (Fenster öffnen)!
Der Schutz unserer Sportler ist uns sehr wichtig.